G-8-Demonstranten des Platzes verwiesen
Mit der nicht mehr anfechtbaren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald steht seit dem 1. Juni fest, dass es während des G-8-Gipfels in Heiligendamm in der kommenden Woche in unmittelbarer Nähe des Seebades keine öffentlichen Protestkundgebungen geben wird. Das Gericht hat ein von der Rostocker Polizei erlassenes Versammlungsverbot bestätigt, das in einem Radius von 5 bis 10 Kilometern um den zwölf Kilometer langen Sicherheitszaun, der das Seebad Heiligendamm schon seit einigen Wochen umgibt, sämtliche Demonstrationen verbietet. (weiterlesen…)