G-8-Demonstranten des Platzes verwiesen

Bloged in Nachrichten von admin Dienstag Juni 5, 2007

Mit der nicht mehr anfechtbaren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald steht seit dem 1. Juni fest, dass es während des G-8-Gipfels in Heiligendamm in der kommenden Woche in unmittelbarer Nähe des Seebades keine öffentlichen Protestkundgebungen geben wird. Das Gericht hat ein von der Rostocker Polizei erlassenes Versammlungsverbot bestätigt, das in einem Radius von 5 bis 10 Kilometern um den zwölf Kilometer langen Sicherheitszaun, der das Seebad Heiligendamm schon seit einigen Wochen umgibt, sämtliche Demonstrationen verbietet.

Damit revidierte das Oberverwaltungsgericht in Teilen eine am 25. Mai getroffene Entscheidung des Landesgerichtes Schwerin, das auf Grund einer Klage einiger Globalisierungsgegner, das polizeiliche Versammlungsverbot stark entkräftet hatte. Die Gruppe hatte für den 7. Juni im unmittelbaren Umfeld des Tagungsortes einen Sternmarsch geplant, der nach dem neuerlichen Gerichtsentscheid nun nicht in der vorgesehenen Form stattfinden kann. Gegen die Durchführung einer Demonstration auf der B 105, einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone, äußerte das Gericht keinerlei Bedenken. Für die Initiatoren des Sternmarsches ist das Ausweichen auf die Bundesstraße indes keine Alternative – sie sehen in dem neuerlichen Gerichtsentscheid einen klaren Verstoß gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Versammlungsfreiheit und denken derzeit über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nach, das prüfen solle, ob es sich beim Greifswalder Entscheid um eine Grundrechtsverletzung handelt.

Das Oberverwaltungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hingegen betrachtet die nun beschlossenen Einschränkungen des Versammlungsrechtes als rechtmäßig und weist den Vorwurf des Verstoßes gegen das Grundgesetz ganz klar von sich. Die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts seien, “jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”, äußern sich die Richter. Ob grundgesetzkonform oder nicht - die Greifswalder Entscheidung spaltet eine breite Öffentlichkeit in zwei Lager. Man ist sich uneins darüber, ob der bloße Verdacht, die friedliche Demonstration einiger Globalisierungsgegner könne zum gewaltsamen Übergriff mutieren wirklich ausreicht, deren im Grundgesetz verankerten Rechte in dieser Form zu beschneiden.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6852028_NAV_REF2,00.html
http://berlinertageszeitung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=2

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