Libyen: Todesurteile für 5 Krankenschwestern und einen Arzt
Nach den Todesurteilen eines libyschen Gerichts gegen fünf Krankenschwestern und einen Arzt will die Bundesregierung mit diplomatischen Mitteln die Freilassung der Betroffenen erreichen. Das kündigte am heutigen Mittwoch ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin an. Zuvor waren fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt wegen der angeblichen HIV- Infizierung hunderter libyscher Kinder zum Tode verurteilt worden. Dem Ministeriumssprecher zufolge stehe gegen das Urteil jedoch noch ein Rechtsweg, die Anfechtung beim Obersten Gericht, offen. Dabei wolle die EU die Betroffenen unterstützen.
Allerdings will die Europäische Union ihre umstrittene Kooperation mit dem Regime in Tripolis trotz der Todesurteile vorerst fortsetzen. Die Lage der sechs Verurteilten war am heutigen Tag für die EU-Kommission kein Thema, da keine Entscheidungen anstünden. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warf der EU vor die Menschenrechts-verletzungen seines Regimes zu ignorieren. Die verurteilten bulgarischen Krankenschwestern und der palästinensische Arzt sollen nach Ansicht des libyschen Gerichts an einem Krankenhaus in Bengasi mehr als 400 Kinder absichtlich mit dem Aidsvirus infiziert haben. Das Urteil am Dienstag schockierte die EU-Kommission. Ihr Sprecher Johannes Laitenberger bekräftigte am Mittwoch die Hoffnung, dass nun eine höhere Instanz mit der Angelegenheit betraut werde. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat angekündigt, Deutschland werde Druck ausüben.
EU-Justizkommissar Franco Frattini forderte die Regierung in Tripolis auf, die Entscheidung zu widerrufen. Laut Frittani sei diese ein Hindernis für die Zusammenarbeit des nordafrikanischen Landes mit der Europäischen Union. Die finnische EU-Ratspräsidentschaft erwarte von Libyens Oberstem Gerichtshof eine “gerechte, faire und humanitäre Lösung”, die Todesstrafe lehne sie unter allen Umständen ab. Auch der Weltärztebund (WMA) und der Internationale Hebammenverband (ICM) erklärten gemeinsam Ihre Ablehnung gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts.
Das Gericht lasse die Tatsache außer Acht, dass die Kinder bereits vor der Ankunft des jetzt verurteilten medizinischen Personals infiziert gewesen seien. Über 50 Kinder sind seitdem an Aids gestorben. Laut einem für die Angeklagten tätigen französische Anwalt Altit seien alle Tatsachen, die die Unschuld der Krankenschwestern belegen nicht in Betracht gezogen worden. Die Todesurteile hatte ein libysches Gericht 2004 in erster Instanz verhängt. Im Dezember 2005 hatte Lybiens Oberstes Gericht der Berufungsklage mit der Begründung stattgegeben, die Vorinstanz habe entlastende Aussagen ausländischer Aids-Experten nicht berücksichtigt.
Quelle:
http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=89623&teaserId=90212