BGH entschied über Verantwortlichkeit von Foreneinträgen
Mit Spannung blickte die Internet - Gemeinde am Dienstag nach Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hatte dort eine sowohl für Betreiber als auch für Nutzer von Internetforen grundlegende Entscheidung zu treffen. Es ging um die Frage wer für Beleidigungen im Internet verantwortlich gemacht werden kann - der Forenanbieter oder der Autor von Beiträgen.
Nach dem Urteil des BGH ist nun der Anbieter in jedem Fall verplichtet, auf eine Aufforderung hin Beleidigungen aus dem Netz zu nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob ihm der Autor bekannt ist oder nicht.
Geklagt hatte der Vorsitzende eines Vereins, der gegen Kinderpornographie kämpft. Dessen Mitglieder seien feige, faul und würden den Kinderschutz nur als Vorwand benutzen, um sich dahinter zu verstecken - dies hatten zwei Nutzer eines Forums im Internet geschrieben. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, nur diese Nutzer seien auch für den Inhalt ihrer Beiträge verantwortlich zu machen. Rechtswissenschaftler wie Professor Thomas Hoeren hatten schon damals die Entscheidung der Düsseldorfer Richter als “innovativen Ansatz (…) der so nicht im Gesetz drin steht” kritisiert. Denn andere Gerichte hatten auch in der Vergangenheit sehr wohl entschieden, dass Anbieter von Foren zwar nicht deren gesamten Inhalt kontrollieren müssten, aber auf Aufforderung die Verpflichtung hätten, gegen Beleidigungen vorzugehen. Die Karlsruher Richter am BGH gaben nun ebenfalls dem Kläger recht. Dieser habe einen Anspruch darauf, dass Beleidigungen gegen seine Person aus dem Netz entfernt würden.
Von den zwei Äußerungen im vorliegenden Fall betrifft dies allerdings zunächst nur eine. Sie stammt von einem Benutzer, dessen Daten dem Betreiber des Forums nicht bekannt waren. Neu vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt werden muss jedoch noch die zweite Äußerung. Hier ist der Verfasser namentlich bekannt. Entschieden werden muss jetzt, ob diese Äußerung ebenfalls den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt und damit ebenfalls aus dem Internet - Angebot entfernt werden müsste. Im Gegensatz dazu hatten die Düsseldorfer Richter in ihrem nun aufgehobenen Urteil entschieden, der Forenbetreiber müsse sich lediglich schriftlich an die ihm bekannte Person wenden und habe keine eigene Verpflichtung, den Beitrag aus dem Netz zu nehmen.
Quellen: Wer haftet für Beleidigungen in Foren? (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6562008_REF2_NAV_BAB,00.html)
Beleidigungen müssen aus Foren entfernt werden (http://www.stern.de/computer-technik/internet/:BGH-Urteil-Beleidigungen-Foren/585699.html)