Skurriler Rechtsstreit um Pumuckls Privatleben

Bloged in Unterhaltung von admin Freitag April 27, 2007

Der kleine Kobold dürfte langsam ungeduldig werden: Das Landgericht München I hat die Entscheidung um seine Heiratsfähigkeit auf den 24. Mai vertagt. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut und der Zeichnerin Barbara von Johnson in die nächste Runde. Bereits seit mehreren Jahren tragen die beiden Frauen ihre Urheberrechtsstreitigkeiten vor Gericht aus.
Gegenstand der neuerlichen Auseinandersetzung ist ein Kindermalwettbewerb, bei dem eine Freundin für Pumuckl gefunden werden soll. Die Kunsttherapeutin von Johnson beteiligt sich an dem von einem Münchner Lokalsender ausgerichteten Wettbewerb, bei dem als Hauptgewinn die Teilnahme an einer Pumuckl-Hochzeit winkt. Ellis Kaut sieht darin ihre Urheberrechte verletzt. Sie ist der Meinung, ihre 1961 zunächst für Hörspiele als „Fitzibitz“ erfundene Figur sei seiner Abstammung von den Klabautern gemäß ein „Geistwesen“ und damit geschlechtslos. Eine Heirat entspreche daher nicht dem Charakter der Figur.
Von Johnson, die die äußere Erscheinung des Pumuckl für das Fernsehen erschuf, erhebt den Anspruch, sich auch mit dessen innerem Wesen auseinandersetzen zu dürfen. Sie erhofft sich positive Wirkungen für die persönliche Entwicklung der am Wettbewerb teilnehmenden Kinder.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Konrad Retzer sah sich nicht in der Lage, umgehend ein abschließendes Urteil zu fällen. Wie dieses auch ausfallen mag: So lange der Urteilsspruch gereimt ist, wird es dem Pumuckl Recht sein, denn: „Was sich reimt, ist gut!“

Quelle:

http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0704/26-pumuckl/index.xml

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